
Die europäische Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation, PPWR) wird in den kommenden Jahren erhebliche Veränderungen erfordern und Unternehmen dazu verpflichten, proaktive Maßnahmen zur Reduzierung von Verpackungsabfällen zu ergreifen.
Was ist die PPWR?
Die Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR) ist eine europäische Verordnung, die darauf abzielt, Verpackungsabfälle zu reduzieren und Recycling zu fördern. Die Verordnung legt verbindliche Recyclingziele für Verpackungen fest. Hersteller werden verpflichtet, Produkte Recyclingfreundlich zu gestalten und die finanzielle Verantwortung für die Abfallbewirtschaftung zu übernehmen. Außerdem führt sie strengere Anforderungen für Abfallsammlung, Sortierverfahren und Recyclinginfrastruktur ein.
Die PPWR ist eine europäische Verordnung und daher für alle EU-Mitgliedstaaten verbindlich. Diese neue Verordnung führt EU-weit einheitliche Vorschriften ein, um den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft in Europa zu unterstützen und zu beschleunigen. Die PPWR wird sich auf die gesamte Verpackungskette auswirken – einschließlich Hersteller, Händler und Unternehmen, die Verpackungen letztendlich verwenden.
Für wen gilt die PPWR?
Die PPWR gilt für Unternehmen und andere Organisationen, die an der Herstellung, Verwendung und Verarbeitung von Verpackungen oder am Handling von Verpackungsabfällen beteiligt sind. Die Verordnung gilt gleichermaßen für Hersteller, Importeure, Händler, Entsorgungsunternehmen und Behörden.
Obwohl die Verordnung nicht direkt für Privatpersonen gilt, bleibt deren Rolle bei der Mülltrennung und dem Recycling für den Erfolg der Verordnung von entscheidender Bedeutung. Verbraucher müssen ihren Müll noch selektiver trennen. Kurz gesagt: Alle müssen ihren Beitrag leisten, um die Nachhaltigkeitsziele für 2030 zu erreichen.
Wann tritt die PPWR in Kraft?
Die PPWR wurde 2025 veröffentlicht und wird in mehreren Phasen umgesetzt. Das bedeutet, dass nicht alle Maßnahmen und Verpflichtungen im Jahr 2025 in Kraft treten werden. Nachfolgend finden Sie einen Zeitplan mit den wichtigsten Entwicklungen, dargestellt in Textform und als Bild

2025
Verabschiedung der PPWR
Die Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR) wurde 2024 verabschiedet und trat am 11. Februar 2025 in Kraft. Die ersten Bestimmungen gelten jedoch erst ab dem 12. August 2026, also 18 Monate nach ihrem Inkrafttreten. Ab diesem Zeitpunkt müssen Unternehmen und Behörden neue Anforderungen in Bezug auf Design, Recycling und Herstellerverantwortung umsetzen.
2026
Verbot unnötiger Verpackungen
Ab dem 12. August 2026 werden „unnötige“ Verpackungen verboten. Dies sind Verpackungen ohne klare Funktion, beispielsweise Doppelverpackungen wie Kartons oder zusätzliche Plastiktüten.
Einführung der Ökomodulation
Um Unternehmen der Verpackungsbranche finanziell zu unterstützen, wird in diesem Jahr die Ökomodulation eingeführt. Im Rahmen dieser Regelung leisten Verpackungshersteller je nach Umweltbelastung ihrer Verpackungen einen mehr oder weniger hohen Beitrag zu Abfallentsorgungsfonds. Je nachhaltiger die Verpackung, desto geringer der Beitrag. Umgekehrt zahlen Hersteller mit weniger umweltfreundlichen Verpackungen mehr. Ein fester Starttermin steht noch nicht fest – jeder Mitgliedstaat ist dafür verantwortlich, die Hersteller in seinem Zuständigkeitsbereich zu informieren.
2029
Pfandsystem für Plastikflaschen und Metalldosen sowie selektive Sammlung von Haushaltsabfällen
Bis zum 1. Januar 2029 müssen alle EU-Mitgliedstaaten ein funktionsfähiges Pfandrückgabesystem für Kunststoff-Getränkeflaschen und Metalldosen mit einem Fassungsvermögen von bis zu drei Litern einführen. Das Ziel ist es, jährlich 90 % aller verkauften Getränkeverpackungen zu sammeln. Für Getränkehersteller wird es unerlässlich sein, Verpackungen korrekt zu kennzeichnen, damit sie in das Pfandsystem aufgenommen werden können. Länder wie Deutschland und Litauen haben das 90-Prozent-Ziel bereits erreicht; andere müssen folgen.
Selektive Sammlung von Verpackungsabfällen aus Haushalten
Ab 2029 müssen Verbraucher 90 % ihrer Verpackungsabfälle aus Haushalten getrennt sammeln. Ziel ist es, das Recycling durch die Schaffung „sauberer Abfallströme” zu fördern. Um dies zu unterstützen, müssen Verpackungsunternehmen ihre Produkte mit eindeutigen Kennzeichnungen versehen, damit Verbraucher den Abfall korrekt sortieren können. Auch Abfallentsorger und Kommunen müssen zusammenarbeiten, um die Sortierung so einfach wie möglich zu gestalten.
2030
Verpflichtende Recyclingfähigkeit von Verpackungen
Ab dem 1. Januar 2030 müssen alle Verpackungen „technisch recycelbar“ sein. Das bedeutet, dass Verpackungen so gestaltet sein müssen, dass sie leicht gesammelt, sortiert und recycelt werden können. Darüber hinaus muss die Zusammensetzung vieler Verpackungsarten vereinfacht und nachhaltiger gestaltet werden, sodass mindestens 70 % des Materials theoretisch recycelbar sind. Weitere Anforderungen werden in den nächsten Jahren bekannt gegeben.
Wiederverwendbarkeits-Anforderung für Getränkeverpackungen
Im Jahr 2030 wird die Pflicht zur Wiederverwendbarkeit von Getränkeverpackungen eingeführt: Mindestens 10 % müssen direkt wiederverwendbar sein. Das bedeutet, dass Hersteller und Vertreiber sicherstellen müssen, dass mindestens 10 % der Getränkebehälter zurückgegeben, gereinigt und wiederverwendet werden. Ein Beispiel hierfür ist das deutsche Mehrwegflaschensystem, bei dem Behälter nicht wieder zu Rohstoffen verarbeitet werden, sondern durch direkte Wiederverwendung ihre Lebensdauer verlängert wird.
Wie bereite ich mich auf PPWR vor?
Nutzung wiederverwendbarer Lagerbehälter
Durch die Nutzung wiederverwendbarer Lagerlösungen wie Kunststoffpaletten oder Euro-Norm-Stapelbehälter schaffen Sie nicht nur ein effizienteres Logistiksystem, sondern senken auch die Kosten für Einwegverpackungen. Darüber hinaus sind viele Kunststofflagerprodukte leicht zu stapeln und für geschlossene Logistikkreisläufe geeignet.
Modulare Abfallbehälter
Modulare Abfallbehälter vereinfachen die Mülltrennung, da sie Unterteilungen für verschiedene Abfallströme bieten. Diese Kunststoff- oder Metallbehälter werden häufig in Büros oder Schulen eingesetzt, um eine ordnungsgemäße Mülltrennung zu fördern.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich die Öko-Modulation nutzen?
Die Öko-Modulation ist Teil der neuen PPWR und soll Verpackungshersteller finanziell motivieren: Nachhaltigere Verpackungen führen zu geringeren Beiträgen an die Abfallwirtschaftsfonds, während weniger umweltfreundliche Verpackungen mit höheren Kosten verbunden sind.
Die Modulation kann von Herstellern, Importeuren und Händlern von Verpackungen beantragt werden. Unternehmen, die diese nutzen möchten, müssen Umweltleistungsnachweise erbringen, um von den finanziellen Vorteilen profitieren zu können. Ein konkretes Startdatum und spezifische Anforderungen werden spätestens 2026 von den Mitgliedstaaten veröffentlicht.
Welche Verpackungen werden verboten?
Alle Verpackungen, die nicht einfach gesammelt, getrennt und recycelt werden können, werden ab 2030 verboten. Ab diesem Zeitpunkt muss sämtlicher Verpackungsabfall für Verbraucher leicht trennbar sein, und die Etikettierung muss klar angeben, welcher Verpackungsbestandteil in welche Abfallkategorie gehört. Zudem dürfen keine umweltschädlichen Bestandteile wie nicht durchsichtige oder schwer recycelbare Kunststoffe mehr verwendet werden.
Was sind die Ziele der PPWR?
Die Europäische Kommission verfolgt mit der PPWR mehrere miteinander verknüpfte Ziele. Zu den Teilzielen gehören:
- Reduktion von Verpackungsabfällen, unter anderem durch recyclingfähige Verpackungen
- Förderung der Wiederverwendung von Verpackungen
- Selektive Abfallerfassung durch klare Etikettierung
- Standardisierung von Verpackungen und Pfandsystemen innerhalb der EU
Sind Sie bereit für die Mülltrennung?
Dieser Blog hat viele häufig gestellte Fragen zum PPWR, zur Müllabfuhr und zu nachhaltigen Verpackungen beantwortet. Werfen Sie noch einmal einen Blick auf unser komplettes Sortiment an Abfallbehältern und Mülleimern. Sind Sie neugierig auf andere (maßgeschneiderte) Lösungen? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.